E-Bike Versicherung

Die E-Bike Versicherung ist eine Versicherung, die mit dem Aufkommen der elektrischen Fahrräder immer mehr an Bedeutung gewinnt. Eine E-Bike Versicherung deckt Schäden an E-Bikes und Pedelecs ab, die zum Beispiel durch einen Unfall entstehen. Auch Entschädigung bei Diebstahl oder Vandalismus wird bei den meisten Versicherungsunternehmen mit in der Versicherungspolice integriert.

Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec?

Die Unterstützung bei E-Bikes darf laut Gesetz bis maximal 25 km/h erfolgen, dann muss sich die Unterstützung automatisch abschalten. Als Pedelec wird ein Fahrrad bezeichnet, das eine elektronische Tretkraftunterstützung von minimal 25km/h hat. Ein S-Pedelec verfügt zusätzlich über eine Tretkraftunterstützung bis minimal 45 km/ h und braucht ein Versicherungskennzeichen.  Herkömmliche E-Bikes sind nicht versicherungspflichtig und benötigen hingegen kein Versicherungskennzeichen. Zulassungskennzeichen werden nicht benötigt, wenn man ein E-Bike versichern möchte.

Welche E-Bike Versicherungstarife gibt es?

In den meisten Fällen gibt es in einer E-Bike Versicherung unterschiedliche Tarife, die verschiedene Leistungen beinhalten. Je nach Versicherungsvertrag kann eine E-Bike Versicherung somit folgende Leistungen beinhalten:

– Akku-Diebstahl
– E-Bike Diebstahl
– Beschädigungen durch Unfall
Vandalismus
– Zubehör-Diebstahl
– Feuchtigkeitsschäden
– Elektronikschäden an Akku und Motor
– Produktionsfehler
– Materialfehler

Auch Naturgewalten wie Schäden am E-Bike durch Sturm, Hagel oder Wind können in einer E-Bike Versicherung mit abgedeckt werden. Auch individuelle Absprachen mit dem Versicherer sind möglich und können, je nach Bedarf, an die Situation angepasst werden. Wie bei einem Auto ist also ein E-Bike Versicherung Teilschutz oder ein E-Bike Vollkasko Schutz möglich. Auch die Vertragslaufzeit einer E-Bike Versicherung lässt sich in verschiedene Zeiträume einteilen. Es gibt allerdings eine maximale E-Bike Versicherung Laufzeit von fünf Jahren. Außerdem bieten manche E-Bike Versicherungstarife auch Schutzbrief-Leistungen wie Ersatz-E-Bikes, Abschleppdienste oder Ersatzreifen an.

Was sollte bei Abschluss einer E-Bike Versicherung beachtet werden?

Wichtig ist, dass die Versicherungspolice und die Versicherungsregelungen beachtet wird. Eine E-Bike Versicherung leistet in den meisten Fällen nur dann, wenn das E-Bike vor Diebstahl ausreichend, durch ein geeignetes Schloss vor Diebstahl geschützt ist. Bei einem Diebstahl oder im Falle eines Schadens wird bei den meisten Versicherern der Neuwert des E-Bikes ersetzt.

Ein Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, sein E-Bike in heilem, gutem Zustand zu halten und vorgeschriebene Wartungsintervalle in Anspruch zu nehmen. Das E-Bike muss für eine Versicherungsleistung vor dem Schadensfall in einem einwandfreien Zustand sein und somit straßentauglich gewesen sein.

Wann leistet eine E-Bike Versicherung nicht?

Je nach Versicherungsvertrag kann eine Entschädigung durch den Versicherungsgeber in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:

  • vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführte Schäden
  • arglistige Täuschung
  • Schäden durch eigene Reparaturen oder eine eigenständige Verarbeitung
  • Rost oder Oxidation
  • Manipulation des Antriebssystems
  • ungewöhnliche Verwendung des E-Bikes
  • Schäden, die durch den Konsum von Alkohol oder Drogen passieren
  • Schäden, die nicht die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen

Zu den Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit bzw. Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen, zählen zum Beispiel Kratzer oder Schrammen.

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