Bei dem Erbbauzins handelt es sich um eine jährliche Zinszahlung zwischen Erbbaurecht-nehmer und Erbbaurechtgeber. Der Erbbauzins bezieht sich auf die Nutzung eines Grundstückes. Dieses steht dem Erbbaurechtnehmer für die vereinbarte Erbpacht zur freien Verfügung. Während der Erbbauzinszahlungen ist der Erbbaurechtnehmer alleiniger Eigentümer. Die Höhe des Erbbauzinses ist frei vereinbar.
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