Bei der Erschließung handelt es sich um eine zur Baureifmachung eines Grundstückes erforderliche Maßnahmen. Hierzu gehören Arbeiten und Leistungen der Gemeinden für das Straßenland, den Kanal- und Straßenbau sowohl Wasser Elektrizitäts-, und Gasversorgung u. ä.. Die hierfür anfallenden Kosten (Erschließungskosten) werden normalerweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
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