Was ist der Erweiterte Vorsorgeschutz?
Der erweiterte Vorsorgeschutz garantiert die höchstmöglichen Leistungen, die es in der Versicherungsbranche gibt – und zwar automatisch bei Absicherung durch den Erweiterten Vorsorgeschutz.
Das Prinzip des Erweiterten Vorsorgeschutzes sichert Versicherungsnehmern zu, dass Leistungen aus Versicherungsprodukten mit abgedeckt sind, wenn diese zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes bei einer anderen deutschen Versicherung mit im Leistungsbereich integriert sind.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erweiterten Vorsorgeschutz vorhanden sein?
Erweiterter Vorsorgeschutz unterliegt jedoch einigen Bedingungen bzw. versicherungsbedingten Voraussetzungen und können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Damit der Schade also von der eigenen Versicherung übernommen wird, müssen folgende Gegebenheiten gegeben sein:
- Es muss sich um einen deutschen Versicherer handeln.
- Die leistungsstärkere Police muss einsehbar und zugänglich sein.
- Es wird kein Zusatzbeitrag für die Leistung seitens des anderen Versicherers erhoben.
- Die Leistungen sind bei der Versicherung des Versicherungsnehmers nicht in dem Umfang, in der Höhe und auch nicht gegen einen Zusatzbetrag versicherbar
Der Versicherungsnehmer ist in der Verantwortung: Das bedeutet, er muss sich um entsprechende Nachweise kümmern, wenn der eigenen Versicherungsgesellschaft nicht bekannt ist, ob es einen leistungsstärkeren Versicherer gibt.
Eine Selbstbeteiligung entfällt in den meisten Fällen beim Erweiterten Vorsorgeschutz. Die Deckungssumme richtet sich nach der üblichen Deckungssumme, die der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherungsunternehmen ausgemacht hat.
Wann leistet der Erweiterte Vorsorgeschutz nicht?
Versicherer schließen bestimmte Schäden grundsätzlich im Erweiterten Vorsorgeschutz aus. Dazu gehört zum Beispiel:
- Glasbruch
- Fahrraddiebstahl
- berufliche als auch gewerbliche Risiken
- Beitragsbefreiung aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit
- Leistungserweiterungen im Rahmen der Allgefahrendeckung
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Elementargefahren
Welche Leistungen im Erweiterten Vorsorgeschutz beim jeweiligen Versicherer eingeschlossen und ausgeschlossen sind, sollte der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer erfragen.
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