Euribor-Darlehen

Euribor-Darlehen sind eine Bezeichnung für Baudarlehen, die einen variablen Zinssatz aufweisen. Der variable Zinssatz orientiert sich dabei an der Entwicklung des sogenannten EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate), der wiederum als Referenzzinssatz für Gelder gilt, die die Banken sich untereinander leihen. Der Zinssatz kann alle 3 Monate an die aktuelle EURIBOR-Entwicklung angepasst werden.

Welche Besonderheiten weist ein Euribor-Darlehen auf?

Herkömmliche Baufinanzierungen werden hierzulande fast immer als Annuitätendarlehen vergeben. Der Zinssatz ist über den Zeitraum der Zinsbindung (5-30 Jahre) festgelegt und die Rückzahlungsrate bleibt über diese Laufzeit hinweg jeden Monat gleich. Im Gegenzug hat der Kreditnehmer zumindest in den ersten 10 Jahren so gut wie keine Möglichkeit, das Darlehen zu kündigen und vorzeitig zurückzuzahlen. Das Euribor-Darlehen unterschiedet sich vom Annuitätendarlehen in nahezu allen oben genannten Punkten. Der Zinssatz ist nicht festgelegt, sondern variabel und kann alle 3 Monate angepasst werden. Somit passen sich auch die Rückzahlungsraten regelmäßig an. Durch diese Flexibilität bieten die Banken variable Baudarlehen gerade in Niedrigzinsphasen sehr günstig an. Darüber hinaus kann der Kreditnehmer das Darlehen jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und vollständig zurückzahlen. Auch kostenfreie Sondertilgungen in nahezu beliebiger Höhe stellen kein Problem dar.

Wann ist ein Euribor-Darlehen interessant?

Ein Euribor-Darlehen ist immer dann eine interessante Lösung, wenn Kreditnehmer eine kurzfristige Zwischenfinanzierung benötigen. Ein gängiges Beispiel stellt der Hausverkauf und gleichzeitige Neuerwerb einer anderen Immobilie dar. Der Verkäufer braucht bereits das Geld für das neue Haus, während der Verkauf des bisherigen Objektes noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall ist das Euribor-Darlehen die perfekte Lösung: Es kann bereits nach 3 Monaten komplett mit dem Erlös des Hausverkaufs abgelöst werden, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Ähnlich liegt der Fall, wenn der Darlehensnehmer eine größere Zahlung (z.B. eine Erbschaft) erwartet und damit einen großen Teil der Finanzierungssumme abtragen könnte. Während Annuitätendarlehen in Bezug auf Sondertilgungen oft auf Beträge von 5-10 Prozent der Restschuld jährlich begrenzt sind, existieren solche Hürden bei Euribor-Darlehen nicht.


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