Bei Feuerlöschkosten handelt es sich um Aufwendungen des Versicherungsnehmers, die mit der Bekämpfung eines Brandes im Zusammenhang stehen und die der Schadenminderung dienen.
Feuerlöschkosten sind gleichzeitig auch Rettungskosten, die über die Feuerversicherung abgedeckt sind.
Zu beachten ist, dass nur Kosten ersetzt werden, die dem Versicherungsnehmer unmittelbar entstehen, wie zum Beispiel Kosten für den Verbrauch von Löschmitteln oder die Beschädigung von eingesetzten Feuerlöschgeräten.
Feuerlöschkosten der Feuerwehr hingegen werden in den meisten Fällen nicht übernommen, weil die Feuerwehren im öffentlichen Interesse handeln und unentgeltlich tätig werden. Es besteht daher auch kein Ersatzanspruch der Träger der öffentlichen Feuerwehren an den Feuerversicherer oder an den Versicherungsnehmer.
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