Folgebeitrag / Folgeprämie

Die Folgeprämie wird – wie schon das Wort andeutet – zeitlich nach der Erstprämie /dem Erstbeitrag fällig.

Genauso wie bei der Erstprämie ist es wichtig, dass auch die Folgeprämie stets rechtzeitig entrichtet wird, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und keine Kündigung von Seiten des Versicherers auszulösen.

Die Folgeprämie wird wie vertraglich vereinbart und ist monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig.

Was passiert bei Nichtzahlung der Folgeprämie?

Geht die Folgeprämie nicht pünktlich beim Versicherer ein, erhält der Versicherungsnehmer zunächst eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung von mindestens einem Monat). Außerdem wird er auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung hingewiesen. Dies ist im §38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Wird ein Schaden gezahlt, wenn der Folgebeitrag nicht beglichen wurde?

Sofern der Versicherungsnehmer bzw. der Zahlungspflichtige die Nichtzahlung des Beitrages zu vertreten hat, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit, wenn es zu einem Schaden gekommen ist und der Beitrag auch nach dem Termin der Fristsetzung noch nicht eingegangen ist. (§38 (2) VVG)

Kann die Versicherung bei Nichtzahlung des Folgebeitrages gekündigt werden?

Der Versicherer ist tatsächlich berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. (§38 (3) VVG) Allerdings kann die Wirkung der Kündigung aus zwei Gründen aufgehoben werden,

  1. wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung nachholt oder
  2. wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Fristsetzung des Versicherers die Zahlung nachholt.

Voraussetzung ist jedoch, dass kein Schaden in diesem Zeitraum eingetreten ist.

Muss der Beitrag trotz Kündigung durch den Versicherer noch gezahlt werden?

Die ausgesprochene Kündigung bedeutet nicht, dass der Versicherungsnehmer von der Beitragszahlung befreit wird.

Dem Versicherungsunternehmen steht zumindest eine anteilige Prämie für den Zeitraum zu, für den es Versicherungsschutz gewährt hat.

Welche Auswirkungen hat die Nichtzahlung des Beitrages außerdem?

Der Versicherer ist beispielsweise bei Nichtzahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, die Zulassungsstelle über den fehlenden Versicherungsschutz zu informieren. Diese wird das Fahrzeug daraufhin stilllegen lassen.

Auch die Gläubiger einer Hypothek sind vom Versicherer zu informieren, wenn die Beiträge für die Gebäude-Feuerversicherung unbezahlt sind und dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist gesetzt oder die Versicherung gekündigt wurde.


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