Forwardperiode

Bei der Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss des Forwarddarlehens und dem vereinbarten Laufzeitbeginn spricht man von der Forward-Periode. In dieser Zeit fallen keine Bereitstellungszinsen an, allerdings wird ein geringer Aufschlag auf den ursprünglichen nominalen Zinssatz von dem Darlehensgeber berechnet. Die Forwardperiode beträgt aktuell  max. 60 Monaten; d.h., dass bis zu 5 Jahren im Voraus ein Forwarddarlehen abgeschlossen werden kann . 


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