Oft gibt es die Versicherung gegen bestimmte Gefahren, z.B. Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl in einer Kombinationsform. Dabei wird zwischen verbundener und gebündelter Versicherung zu unterschieden.
Es handelt sich dabei um eine Vertragsgestaltung, bei der mit einem Antrag gebündelt der Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren gewährt wird, die Grundlage sind die jeweiligen Allgemeine Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten. Von einer gebündelten Versicherung spricht man, wenn in einem Antrag mehrere rechtlich getrennte Versicherungsverträge abgeschlossen werden, für die jedoch nur ein Versicherungsschein ausgestellt wird. Die Verträge werden sozusagen in einer Police gebündelt. Da es sich um rechtlich getrennte Verträge handelt, können diese auch unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsrechte aufweisen.
Beispielsweise werden Hausratversicherungen oftmals mit einer Glasversicherung in einem Versicherungsschein gebündelt, obwohl es sich bei beiden um eigenständige Versicherungsverträge mit eigenen Beiträgen, eigenen Laufzeiten und Kündigungsfristen handelt.
Obgleich bei einer gebündelten Versicherung nur ein Versicherungsschein ausgestellt wird, wird darin jeder Vertrag mit seinen Inhalten übersichtlich aufgeschlüsselt. So verhält es sich auch mit den Beiträgen für jeden einzelnen Vertrag. Die Beiträge sind separat in der Police ausgewiesen, werden aber meistens in einer Summe gemäß gewählter Zahlweise vom Versicherungsnehmer beglichen.
Aus der gebündelten Versicherung können einzelne Risiken ausgeschlossen oder auch Verträge gekündigt werden.
Die gebündelte Versicherung steht im Gegensatz zur verbundenen oder auch kombinierten Versicherung.
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