Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um einen vom Wohnungseigentümer regelmäßig monatlich zu zahlenden Pauschalbetrag für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Die Höhe der zu zahlenden Instandhaltungsrücklage wird im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung bzw durch den Hausverwalter festgelegt.
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