Klauseln ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und konkretisieren, beschränken oder erweitern den Versicherungsschutz / Versicherungsvertrag.
Bei Klauseln handelt es sich um Einzelbestimmungen, die innerhalb eines Versicherungsvertrages vereinbart werden können. Im Versicherungswesen gibt es verschiedene Arten von Klauseln.
Wie bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den „Besonderen Versicherungsbedingungen“ (BVB) unterscheidet man zwischen Spezialklauseln, die den Einzelfall regeln und Standardklauseln, die generell gelten und damit den Charakter der AVB annehmen.
Es gibt Sachklauseln (SK), Klauseln für die technischen Versicherungen (TK) und Privatkundenklauseln (PK).
Mit einer Ausschlussklausel kann das Versicherungsunternehmen zum Beispiel bestimmte Risiken ausschließen. Im Versicherungsfall, der durch die Ausschlussklausel ausgeschlossen wurde, muss die Versicherung keine Leistungen erbringen. Diese Art von Klauseln beziehen sich in der Regel auf bestimmte Risikogruppen oder Risikobedingungen.
Das Versicherungsunternehmen kann vertraglich vereinbarte Leistungen zum Nachteil seiner Kunden ändern. Dieser Änderung der Versicherungsleistungen kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so billigt der Kunde die vertragliche Änderung, also Verschlechterung des Schutzes. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Billigungsklausel. Innerhalb des Versicherungsvertrags spielt die Billigungsklausel eine sehr bedeutende Rolle. Der Versicherer ist verpflichtet die Billigungsklausel in seinem Vertrag genau zu definieren und seinen Kunden hierauf hinzuweisen.
Ändern sich die Vertragsbedingungen zu Gunsten des Kunden, findet die Klausel oftmals keine Beachtung. Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist die sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel.
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