Für einen weiteren Zeitraum müssen vor Ablauf der Zinsfestschreibung neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgelegt werden. Zu diesem Zweck erstellt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Monate bzw. Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt orientieren.
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