Krankenversicherung allgemein

Krankenversicherungen gehören zum Gesundheitssystem und sind außerdem in den meisten Ländern ein Teil des Sozialversicherungswesens, sowie eine Pflichtversicherung. Krankenversicherungen gewährleisten eine umfassende Krankengrundversorgung für die Gesellschaft. Ärztliche Leistungen, Krankenhausaufenthalte und andere krankheitsbedingte Ursachen werden von den Beiträgen aus der Krankenversicherung gezahlt.

Die Träger der Krankenversicherungen sind Krankenkassen oder private Krankenversicherungen. Außerdem tragen Kassenärztliche Vereinigungen das Gesundheitssystem ebenfalls mit.

In Deutschland und anderen europäischen Staaten ist es Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Diese kann entweder gesetzlich (Pflichtversicherung) oder freiwillig bzw. individuell abgeschlossen werden (Individualversicherung). In diesem Fall wird sie Private Krankenversicherung (PKV) genannt. Seit dem Jahr 1996, in dem das Krankenkassenwahlrecht eingeführt wurde, können Versicherte frei wählen. Der Staat gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, die Krankenkassen als Träger des Gesundheitssystems organisieren sich jedoch selbst und gewährleisten damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

Krankenversicherung Zahlen und Fakten

Die beliebteste Krankenversicherungsform in Deutschland ist mit 70 Millionen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es gibt mehr als 100 Krankenkassen, wovon die meisten national agieren. Einige Krankenkassen bieten gesonderte Leistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von bestimmten Unternehmen an.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird keine Gesundheitsprüfung vorgenommen, da jeder Zugang zu ihr hat – unabhängig vom Gesundheitsstatus. In der Privaten Krankenversicherung hingegen wird vor Vertragsschluss eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, um die Beitragsprämie festzulegen. Hierbei fragt der Versicherer zum Beispiel nach Vorerkrankungen, akuten Beschwerden oder chronischen Krankheiten.

Die unterschiedlichen Formen der Krankenversicherung

Gesetzliche und Private Krankenversicherungen bestehen in vielen Ländern parallel nebeneinander, wobei sich der Leistungsumfang und die Funktion wesentlich voneinander unterscheiden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch festgelegt und damit überall gleich. Durch die Private Krankenversicherung wird das Gesundheitssystem nicht nur entlastet, sondern auch der Einzelne bekommt eine bevorzugte Behandlung oder spezielle Zuschüsse für Zusatzleistungen.

Die Private Krankenversicherung hat drei Funktionen:

Komplementäre Funktion:

 

In allen entwickelten Industrieländern, also auch in den USA und Deutschland, können Leistungen, die nicht in der öffentlichen bzw. gesetzlichen Krankenversicherung eingeschlossen sind, durch die Private Krankenversicherung versichert und dann in Anspruch genommen werden.

Substituitive Funktion:

Bestimmte Gruppen der Bevölkerung (bspw. Beamtinnen und Beamte), können die Private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe (beihilfekonforme Krankenversicherung) abschließen. Außerdem ist die Private Krankenversicherung eine Möglichkeit für Bevölkerungsgruppen, die ansonsten keinen Zugang zu einem Krankenversicherungsschutz haben, also die gesetzliche Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen dürfen oder können. Nur in Deutschland und den USA wird die substituitive Funktion angewendet.

Parallele Funktion:

Der allgemeine Krankenversicherungsschutz wird durch die Zahlung von Beiträgen sowie Steuern durch jeden Einzelnen finanziert. Durch die parallele Zahlung in die Private Krankenversicherung profitiert der Versicherungsnehmer von mehr Leistungen und einer bevorzugten Behandlung: Dieses System findet zum Beispiel in Großbritannien oder Kanada Anwendung, da diese vorwiegend aus einem steuerfinanzierten Wirtschaftssystem bestehen und Kapazitätsprobleme dadurch keine Seltenheit sind.

Gesundheitssystem Besonderheiten

In den USA und Deutschland hat die Private Krankenversicherung eine substituitive Funktion neben der öffentlichen Krankenversicherung. In den USA haben ebenfalls nur bestimmte Bevölkerungsgruppen Zugang zu der steuerfinanzierten Krankengrundversorgung: Dazu zählen Bedürftige und vor allem Bedürftige mit Kindern.

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt freie Wahl: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich zwischen der verpflichtenden gesetzlichen, freiwilligen gesetzlichen sowie der Privaten Krankenversicherung entscheiden. Häufig sind es Freelancer, Selbstständige, Beamte und Beamtenanwärter, die die Private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer, die fest angestellt sind, müssen hingegen ein bestimmtes jährliches Bruttoeinkommen vorweisen, um sich privat versichern zu können. Kinder sind direkt nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der Privaten Krankenversicherung der Eltern einschließbar.

Krankenversicherungen zahlen nicht nur finanzielle Leistungen, sondern erbringen auch Sachleistungen. Kosten, die durch eine Folge von Unfällen entstehen, werden je nach Landesregelung bzw. Police und Art der Verletzung von der Krankenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung?

In die gesetzliche Krankenversicherung zahlt jeder Einzelne einen Beitrag ein. Dieses Prinzip wird Solidarprinzip in der GKV genannt. Das bedeutet, die Gesunden unterstützen die Kranken, die Menschen mit hohem Einkommen unterstützen diejenigen, die ein geringeres oder gar kein Einkommen haben und die junge Bevölkerung unterstützt die Älteren.

In der Privaten Krankenversicherung versichert sich der Einzelne gegen sein eigenes Risiko. Dieses System wird Äquivalenzprinzip genannt.

Die Kosten für die Krankenversicherung richten sich nach der Form der Krankenversicherung: Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter im Sinne des Sozialversicherungssystems die Hälfte der Kosten für die Krankenversicherung übernehmen. Dies Kosten richten sich nach dem Einkommen. Der Beitragssatz jedes Einzelnen liegt 2022 bei 14,6%, wird aber jedes Jahr neu festgelegt. Bei Angestellten wird der komplette Beitrag durch den Arbeitgeber an die GKV abgeführt und über die Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Die Kosten für die Beitragsprämie in der Privaten Krankenversicherung muss der Einzelne selbst zahlen, profitiert dabei aber, wie oben erwähnt, von besseren Leistungen und Konditionen. Privat versicherte Angestellte erhalten den Arbeitgeberanteil mit der Gehaltszahlung ausgezahlt.

–> Mehr dazu
– Krankenkasse
– Private Krankenversicherung


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