In den meisten Fällen verlängert sich ein Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr, wenn der Versicherungsnehmer den bestehenden Vertrag nicht fristgerecht kündigt. Um als Versicherungsnehmer einen Vertrag kündigen zu können, sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.
Eine Kündigung einer Versicherung durch den Versicherungsnehmer kann aufgrund unterschiedlicher Gründe erfolgen: veränderte Lebensumstände, bessere Versicherungsangebote einer anderen Versicherungsgesellschaft oder z.B. eine Unzufriedenheit nach einem Schadenfall. Der Versicherungsnehmer muss jedoch nicht in allen Fällen einen Grund für die Kündigung angeben.
Wann Versicherungsverträge gekündigt werden können, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Produktinformationsblatt.
Im Kündigungsrecht gibt es dementsprechend mehrere Arten von Kündigungen:
Ordentliche Kündigung
Eine Kündigung vor einer automatischen Vertragsverlängerung wird als „Ordentliche Kündigung“ betitelt. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer keinen Grund für seine Kündigung angeben. Dabei sollte die Kündigungsfrist beachtet werden: Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Hierbei ist zu beachten, dass das Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr sein muss, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt.
Als Versicherungsnehmer eine Versicherung ordentlich kündigen:
– Frist beachten und Kündigungsschreiben ohne Angaben von Gründen aufsetzen
– Persönliche Daten und Vertragsnummern angeben
– Kündigung per Brief, Fax oder E-Mail an die Versicherungsgesellschaft senden
– Kündigungseingang bestätigen lassen
Erst nach Kündigungseingang bei der Versicherungsgesellschaft wird die Versicherungskündigung auch wirksam.
Je nach Vertrag sind unterschiedliche Kündigungsfristen zu beachten. Für die Hausratversicherung, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen gilt in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, während es bei KFZ-Versicherungen zum Beispiel eine einmonatige Frist gibt.
Bei KFZ-Versicherungen ist es außerdem so, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer frühzeitig über eine Beitragserhöhung informieren muss. Tut er dies nicht und informiert den Versicherungsnehmer erst Ende November oder im Dezember über eine Prämienerhöhung, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann außerordentlich kündigen.
Versicherung außerordentlich kündigen:
Als Versicherungsnehmer ist es möglich, auch außerordentlich zu kündigen. Ein Versicherung Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn es zum Beispiel eine Beitragserhöhung gab, nach einem Schadensfall oder bei einem Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Fristen bzw. Vereinbarungen, die in den Vertragsunterlagen nachzulesen sind.
Bei der außerordentlichen Kündigung als Versicherungsnehmer ist es somit wichtig, einen Grund anzugeben und sich in der Kündigung auf diesen Grund zu beziehen, um eine Wirksamkeit zu erreichen.
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