Luftfahrtversicherung

Die Luftfahrtversicherung sichert den Versicherungsnehmer rund um die Themen Luftfahrt ab. Neben
üblichen Luftfahrzeugen wie einmotorigen Flugzeugen, Motorseglern, Seglerflugzeugen und
Ultraleichtflugzeugen, umfasst die Luftfahrtversicherung auch Fallschirme, Helikopter, Frei- und
Fesselballone, Paraglider und andere Flugmodelle. Auch Charter-Flugzeugbetreiber können sich
durch diese Versicherung für Luftfahrt vor finanziellen Ansprüchen schützen.
Die Luftfahrtversicherung setzt sich aus verschiedenen Versicherungen rund um die Themen
Luftfahrt zusammen:

Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung

Jeder Besitzer bzw. Halter von Luftfahrzeugen ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung
abzuschließen. Die Luftfahrthalter-Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen
Personen- und Sachschäden ab, die bei Dritten verursacht werden.

Passagierhaftpflichtversicherung & Luftfrachtführerversicherung

Sobald der Versicherungsnehmer Passagiere oder Luftfracht mit in seinem Flugzeug nimmt, ist eine
Passagierhaftpflichtversicherung bzw. Luftfrachtführerversicherung gesetzlich notwendig. Darin
abgesichert sind Schäden an den Passagieren selbst als auch an den mitgeführten Koffern und
Gütern. Diese beiden Luftfahrt Haftpflichtversicherungen sind auch einheitlich kombinierbar.

Luftfahrzeug Kaskoversicherung

Mit dieser Versicherung schützt sich der Versicherungsnehmer gegen alle Schäden, die das Flugzeug
betreffen: äußere Einflüsse, Witterungsverhältnisse etc. Zubehör ist allerdings nicht Teil der Flugzeug
Kaskoversicherung.

Insassen Unfallversicherung

Während des Ein- und Aussteigens von Passagieren sowie beim Betrieb des Flugzeuges kann es zu
Unfällen kommen. Die Insassen Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalles der Passagiere bzw.
der Besatzungsmitglieder. Auch Unfälle, die aufgrund einer Zwischenlandung geschehen und sich
während des Aufenthaltes am Flughafen ereignen, sind mitversichert.

Luftfahrt Unfallversicherung

In allgemeinen Unfallversicherungen sind Flugunfälle oft nicht mitversichert. Absicherung schafft eine
separate Luftfahrt-Unfallversicherung. Piloten, Fluglehrer und Flugschüler können sich durch diese
spezielle Luftfahrtversicherung gegen körperliche sowie geistige Schäden durch Unfälle absichern.
Darunter fallen z.B. Invalidität, Todesfallabsicherung sowie Krankenhaustagegeld.
Unter Luftfahrzeugversicherungen fallen auch Zusatzversicherungen, die bspw. Kriegsdeckung und
Drohnen beinhalten. Auch für Luftsportvereine, Fluglehrer, Flugveranstaltungen und Flugplatzhalter
gibt es spezielle separate Versicherungen.

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