Nachversicherung

Eine Nachversicherung ist eine eigenständige Versicherung, die auf Grundlage einer anderen bereits bestehenden Versicherung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird. Anwendung findet die Nachversicherung besonders im Bereich der Personenversicherungen und Sachversicherungen.

Folgende Nachversicherungen sind möglich:

– Optionsrecht
– Erhöhung der Versicherungssumme
– Nachversicherung bei einem Rentenversicherungsträger

Im Folgenden wird erklärt, worin sich die Nachversicherungen konkret unterscheiden und wann eine Nachversicherung sinnvoll ist.

Optionsrecht

Rechtlich gesehen sind Nachversicherungen Optionen bzw. Möglichkeiten, die der Versicherungsnehmer nicht unbedingt in Anspruch nehmen muss. Das Optionsrecht in Zusammenhang mit einer Nachversicherung ist in den meisten Fällen eine aufstockende Maßnahme. Somit kommt es dementsprechend zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes bzw. des Deckungsumfangs.

Diese Nachversicherung ist besonders bei Personenversicherungen sinnvoll, denn in dem hier abgedeckten Risiken kommt es häufig zu veränderten Veränderungen im Bedarf auf Grund sicher verändernder Lebenssituationen und Umständen, die Flexibilität im Versicherungswesen erfordern.

Eine anlassbezogene Nachversicherung kann aufgrund von folgenden Situationen in Anspruch genommen werden:

– Geburt oder Adoption
– Heirat
– Berufseinstieg
– Bau oder Erwerb einer Immobilie
– Selbstständigkeit
– Tod eines Versicherungsnehmers bei gemeinsamen Lebensversicherungen
– Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung
– Scheidung

Auch anlassunabhängige Nachversicherungen sind bei vielen Versicherern möglich. Allerdings kann die optionale Nachversicherung auch ausgeschlossen werden. Das kann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat oder die Versicherungspolice keine Nachversicherungsoption enthält.

Erhöhung der Versicherungssumme

Verbundene Versicherungen können zum Beispiel Hausrat- und Gebäudeversicherungen sein. Eine Erhöhung der Versicherungssumme als Nachversicherung findet außerdem bei Lebens- und Rentenversicherungen Anwendung. Die Nachversicherung Erhöhung unterliegt einer Vertragsänderung bzw. Versicherungssummenanpassung und wird mit einem neuen Versicherungsschein oder einem Nachtrag in der Versicherungspolice dokumentiert.

Nachversicherung bei einem Rentenversicherungsträger

Weiter spricht man auch von einer Nachversicherung bei der nachträglichen Versicherung in der zuständigen Kasse des jeweiligen Rentenversicherungsträgers.

 

Durch eine Nachversicherung werden Personen für die Zeit, für die sie wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften in der Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit waren, rückwirkend in die gesetzliche Rentenversicherung angemeldet.

 

Grundlage ist dabei, dass sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung aus der vorherigen Beschäftigung ausgeschieden sind oder ihren Anspruch auf Versorgung verloren haben. Nachversicherte gehören zu dem in der Rentenversicherung versicherten Personenkreis; sie stehen Personen gleich, die versicherungspflichtig sind.

Im Rahmen der Nachversicherung werden für die Person Beiträge zur Nachversicherung an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt, die als rechtzeitig gezahlte Pflichtbeiträge gelten und in der Regel der gleichen Höhe entsprechen, als wenn Sie durchgehend die richtigen Beiträge gezahlt hätten.

Nachversicherungsschuldner sind die Dienstherrn, Arbeitgeber, Genossenschaften und Gemeinschaften, die die Anwartschaft auf die Versorgung rückwirkend zu gewährleistet haben.

Wichtige Voraussetzungen für eine Nachversicherung sind:

– Zugehörigkeit zum nachzuversichernden Personenkreis.

– Ausscheiden aus der anderweitig abgesicherten Beschäftigung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung oder Verlust des Anspruchs auf die Versorgung.

– Es darf kein Grund vorliegen, der die Beitragszahlung für die Nachversicherung aufschiebt. Ebenso darf der Grund des Aufschubs nicht entfallen sein.


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