Naturalersatz

Der Begriff Naturalersatz kommt aus dem Versicherungswesen.

Wenn ein Versicherer eine Entschädigungsleistung als Naturalersatz leistet, bedeutet dies, dass er den Schaden nicht durch eine Geldleistung, sondern zum Beispiel durch eine Zahlung der Reparaturkosten entschädigt oder bei Abhandenkommen oder Zerstörung einer Sache, diese durch eine gleichwertige Sache ersetzt.

Möglich macht dies der §249 (1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der vorgibt, dass ein Schadenersatzpflichtiger im Schadenfall den Zustand wiederherzustellen hat, der weiterhin bestehen würde, wenn das Schadenereignis nicht stattgefunden hätte. Ob der Zustand mit Geld- oder Naturalersatz wiederhergestellt wird, ist hier nicht vorgegeben.

Am häufigsten findet man die Entschädigungsleistung in Form von Naturalersatz bei der Glasversicherung. Hier ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB) geregelt, dass gebrochenes oder anderweitig beschädigtes Glas durch „Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte“ ersetzt wird. Dies schließt aus, dass der Versicherungsnehmer Geldersatz für sein beschädigtes Fenster bekommen kann.


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