Vor der Reform des VVG am 01.01.2008 war das Policenmodell die gängige Praxis für einen Vertragsabschluss.
Der Kunde stellte den Antrag beim Versicherungsunternehmen und erhielt zusammen mit der Police/dem Versicherungsschein sämtliche Vertrags- und Verbraucherinformationen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Zusendung der Unterlagen galt gleichzeitig als Annahme des Antrages durch den Versicherer. Der Versicherungsvertrag kam zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen widersprach.
Dieses Verfahren geriet in die Kritik und damit der Versicherungsnehmer zukünftig nicht erst alle wichtigen Informationen nach dem Zustandekommen des Vertrages erhielt, forderte das neue VVG eine „rechtzeitige Information des Versicherungsnehmers vor Abgabe seiner Vertragserklärung“ (§ 7 I S. 1 VVG).
Um diese rechtzeitige Information des Kunden zu gewährleisten, wurde das Policenmodell durch das Antragsmodell und das Invitatiomodell ersetzt.
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