Riester-Rente / Zulagen-Rente

Die Riester-Rente oder auch Zulagen-Rente genannt ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz 2002 eingeführt worden und in den § 10a und §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf den SPD Politiker Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorgeschlagen hatte. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypisch sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war.

Seit 2002 kann die dadurch entstehende Versorgungslücke mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ausgeglichen werden. Um Verbraucher zum Abschluss einer entsprechenden Vorsorge zu motivieren, unterstützt der Staat seit diesem Jahr den Vorsorgesparer mit einer Riester-Rente auf zwei verschiedenen Wegen: Direkte Zulagen in den Vertrag und Steuervorteile. Abhängig von der Zulagenhöhe und dem Einkommen kann auch schon mit geringen monatlichen Beiträgen ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufgebaut werden.

Anspruch auf Altersvorsorgezulage in der Riester-Rente haben rentenversicherungspflichtige Personen, sofern sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Hierbei wird in drei verschiedene Personengruppen unterschieden: unmittelbare, mittelbare und nicht zulagenberechtigte Personen.

Unmittelbar zulagenberechtigte Personen in der Riester-Rente sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Amtsträger, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Krankengeld, ALG-II-Empfänger, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Beamte, Soldaten und Richter, vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige und Kindererziehende.

Mittelbar zulagenberechtigte Personen in der Riester-Rente sind Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar Zulagenberechtigten, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60€ p.a. einzahlen.

Nicht zulagenberechtigte Personen in der Riester-Rente sind nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Bsp. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte), Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit und Studenten.

Die staatliche Zulage beträgt maximal 175€ p.a. pro Vertrag. Diese wird vom Staat in den Riester-Renten Vertrag eingezahlt, wenn die zulagenberechtigte Person 4% des Vorjahresbruttoeinkommens (Höchstbeitrag beträgt seit 2008 2100€) in den Riester-Rente-Vertrag einzahlt. Für jedes Kind, welches vor 2008 geboren wurde, erhält der Versicherungsnehmer 185€ p.a. Kinderzulage vom Staat in seinen geförderten Vertrag. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, erhält der Versicherungsnehmer 300€ Kinderzulage.

Die Zulagen werden jährlich vom Versicherer bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragt. Der Riester-Sparer muss hierzu bei seinem Versicherer einen Antrag stellen, den so genannten Zulagen-Antrag. Es ist möglich eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen, sodass der Versicherer jedes Jahr automatisch den Zuschuss beantragt. Einzig Veränderungen, wie Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes oder das Ausscheiden eines Kindes aus der Kindergeldberechtigung müssen dann gemeldet werden.

Neben den Zulagen macht der steuerliche Vorteil das Riestern so attraktiv, denn der selbstgezahlte Beitrag kann bei dem Lohnsteuerjahresausgleich angegeben und anteilig zurückgefordert werden.

Der Riester-Renten-Sparer erhält im ersten Ansparungsjahr einen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200€, wenn er sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Bei Kürzungen der Grundzulage wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.

Was ist bei der Auszahlung der Riester-Rente zu beachten?

Zu Rentenbeginn gibt es die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des aufgebauten Riester-Polsters auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Der Rest erfolgt als lebenslange monatliche Rentenauszahlung. Wurde die Riester-Rente in Form einer Betriebsrente vereinbart, werden auf die private Rente volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente müssen versteuert werden, dafür fallen in der Ansparphase keine Steuern an. Wie viel dabei an den Staat fließt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Da das Gesamteinkommen der Versicherten im Rentenalter allerdings in der Regel kleiner ausfällt als während des Erwerbslebens, profitieren die meisten Riester-Rentner durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes.

Für wen ist die Riester-Rente geeignet?

Die Riester-Rente eignet sich aufgrund der Zulagen für jede Person, die zulagenberechtigt ist. Diese können ein wahrer Renditeturbo sein. Dazu ist es wichtig, jedes Jahr die volle Förderung zu erhalten. Da Familien mit Kindern durch die Kinderzulagen zusätzlich unterstützt werden, lohnt sich diese private Altersvorsoge vor allem für sie, aber auch für Alleinerziehende. Gutverdiener können sich hingegen über die Steuervorteile eine weitere Förderung des Staates sichern. Geringverdiener profitieren davon, dass sie die Zulagen schon mit einem geringen eigenen Beitrag erhalten können. Wichtig ist: Die perfekte Riester-Rente gibt es nicht von der Stange. Eine individuelle Beratung zu der Rentenversicherung mit staatlicher Unterstützung ist daher wichtig.

Beispiele:

1) Frau Werder, verheiratet, Angestellte Speditionskauffrau, 2 Kinder nach 2008

Jahresbruttoeinkommen: 32.000€

4% von 32.000€=1280€ – 600€ (2x Kinderzulage Kind nach 2008) – 175€ (staatliche Zulage) = 505€ jährlicher Eigenaufwand, um die volle staatliche Zulage zu erhalten

Steuerersparnis als Sonderausgabe: 403€

Effektiver Eigenbeitrag somit lediglich 102€  

2) Herr Bremen, verheiratet, Grundschullehrerin, 1 Kind vor 2008

Jahresbruttoeinkommen: 62.000€

4% von 62.000€= 2480€; da der Höchstbeitrag bei 2100€ liegt wird mit dieser Summe gerechnet

2100€ -175€ (Kinderzulage für 1 Kind vor 2008) -175€ (staatliche Zulage) = 1750€ jährlicher Eigenaufwand

Steuerersparnis als Sonderausgabe: 799€

Effektiver Eigenbeitrag beträgt 951€

Welche Formen der Riester-Rente gibt es?

Es ist möglich auf unterschiedliche Weise zu „riestern“. Am bekanntesten sind klassische Riester-Rentenversicherungen. Hinzu kommen Riester-Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen. Beide eignen sich im Normalfall nicht für Verbraucher, die weniger als 20 bis 25 Jahre Zeit bis zum Ruhestand haben. Außerdem gibt es Riester-Banksparpläne und den sogenannten Wohn-Riester. Dieser kann interessant sein, wenn ein Eigenheim gebaut oder kaufen werden soll.

Welche Form der Riester-Rente am besten ist, lässt sich pauschal nur schwer sagen. Es ist daher ratsam, die Varianten zusammen mit einem Experten zu besprechen und vergleichen. Dieser weiß in der Regel aus Erfahrung, welche Option am besten passt.

Diese Möglichkeiten gibt es bei der Riester-Rente:

Klassische Riester-Rente:

Bei Vertragsabschluss ist bereits bekannt, wie hoch die garantierte Rente im Alter ausfällt. Die Versicherer können das Geld der Kunden jedoch kaum in renditereichen Anlagen investieren, sodass sich die private Rente in Zeiten der Niedrigzinsphase kaum durch Zinsgewinne erhöht.

Fondsgebundene Riester-Rente:

Je nach Vertrag garantieren die Anbieter meist nur, dass die eingezahlten Sparbeiträge zurückgezahlt werden. Die Unternehmen sind allerdings freier bei der Anlagestrategie und können die Höhe der Rente durch eine passende Fondsauswahl deutlich steigern. Ob dies tatsächlich eintritt, entscheidet am Ende der Aktienmarkt.

Riester-Fondssparplan:

Hier gibt es nur sehr wenige Anbieter, die einen Riester-Fondssparplan anbieten. In der Regel fallen für den Fondssparplan niedrigere Kosten als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung an. Allerdings unterliegen die erzielten Gewinne einer anderen, schlechteren Versteuerung. Zudem müssen Anleger ein Depotkonto eröffnen, was zusätzliche Gebühren verursacht.

Riester-Banksparplan:

Der Riester Banksparplan ist eine kostengünstige Variante des „Riesterns“. Allerdings bieten nur noch wenige Banken diese Vorsorgeform an. Sparer haben stets einen guten Überblick über ihr Guthaben. Allerdings schwankt der Wert des angesparten Guthabens stark.

Wohn-Riester:

Soll eine eigene Immobilie finanziert werden, fließt die Zulagen von aktuell 175 EUR direkt in die Tilgung eines Kredits oder in einen Bausparvertrag. Allerdings darf das Eigentum nur selbst genutzt und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht verkauft werden.

 

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