Eine Schadenmeldung, auch Schadensmeldung oder Schadenanzeige, bezeichnet den Prozess, den ein
Versicherter oder Dritter vornehmen muss, um einen aufgetretenen Schaden bei der
Versicherungsgesellschaft anzuzeigen. Der Versicherte ist im Schadensfall verpflichtet, die Meldung
unverzüglich vorzunehmen und so seiner vertraglichen Obliegenheit nachzukommen. Nur so sichert er
sich nach Prüfung durch seinen Versicherer den vollen Schadensausgleich.
Bei Eintritt eines Schadensfalles kann die Schadensmeldung auf unterschiedlichen Wegen erfolgen: per
vorgedrucktem Formular, Anruf oder per Mail. Der Versicherer fordert zum Beispiel eine Beschreibung
des Schadens an, fragt nach, wie es zu dem Schaden gekommen ist und bittet um Bilder des Schadens.
Deshalb ist es wichtig, den Schaden zu dokumentieren und alle Beteiligten mit anzugeben. Erst, wenn die
Schadenmeldung vollständig beim Versicherer vorliegt, kann er den Fall bearbeiten und eine Erstattung
des Schadens vornehmen.
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