Schadenminderungskosten

Als Schadenminderung werden Maßnahmen bezeichnet, die der Versicherte im Schadensfall
vornimmt, um eine Verschlimmerung des Schadens zu verhindern. Wenn diese Maßnahmen Kosten
verursachen, werden sie als Schadenminderungskosten bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem
Sachversicherungsrecht und findet vor allem in der Hausrat- als auch Wohngebäudeversicherung
Anwendung. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von Schadenabwendungskosten gesprochen:
Jeder Versicherungsnehmer ist nach dem Versicherungsvertragsgesetzt (VVG) dazu verpflichtet,
Schäden zu vermeiden und mögliche, daraus entstehende Kosten gering zu halten.

Die Kosten werden von der Versicherung in einer bestimmten, vertraglich geregelten Höchstgrenze
festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die Schadenminderungskosten den eigentlich entstandenen
Schaden in ihrer Höhe nicht überschreiten.

Der Versicherte hat auf die Schadenminderungskosten auch Anspruch, wenn die
Schadenminderungsmaßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen und somit keinerlei Einfluss
auf die Vermeidung weiterer Schäden nehmen.

Versicherte sollten beim Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages darauf achten, dass
Schadenminderungskosten in einer sinnvollen Höhe mit eingeschlossen sind.


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