Ein Schmerzensgeld ist der finanzielle Ausgleich als Schadenersatz für immaterielle Schäden, die verlorene Lebensqualität und Lebensfreude für die betroffene Person nach sich ziehen und eine wirtschaftliche Benachteiligung ausgleichen.
Zu diesen immateriellen Schäden zählen körperliche Schäden, Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und andere Unwohlgefühle, die mit einer körperlichen Verletzung zusammenhängen.
Das Schmerzensgeld stellt einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden und das erlittene Unrecht dar. Es soll außerdem eine Genugtuungsfunktion für den Geschädigten haben und dessen Rechtsempfinden mit einer „Sühnefunktion“ wiederherstellen.
Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verletzt werden. Auch bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld als Genugtuung für das Opfer durchgesetzt werden.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird individuell gerichtlich festgelegt. Orientierung hierfür wird bei ähnlich gelagerten Fällen gesucht, in denen bereits ein Urteil gesprochen worden ist. Wichtige Faktoren für die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes sind die Schwere der Verletzung, das Mitverschulden des Opfers, die Dauer der Behandlung und des stationären Klinikaufenthaltes, die Intensität der Schmerzen, das Alter der verletzten Person und die Folgen, die die Verletzung nach sich zieht (körperliche, seelische und auch wirtschaftliche Folgen wie zum Beispiel die Minderung der Erwerbsfähigkeit). Grundsätzlich gilt: Je größer die Beeinträchtigung desto höher das Schmerzensgeld. Berücksichtigt werden auch Pflege- und Betreuungskosten, der Haushaltsführungsschaden, und der Verdienstausfall.
Es gibt verschiedene Arten der Schmerzensgeldzahlung:
Die Einmalzahlung – grundsätzlich erfolgt die Zahlung des Schmerzensgeldes in eine Einmalzahlung
Die Schmerzensgeldrente – bei ungewöhnlichen Verletzungen, durch die der Geschädigte immer wieder, also unter Dauerschmerzen leidet und die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist, kann das Schmerzensgeld in Form einer Rente gezahlt werden
Das taggenaue Schmerzensgeld – hier wird geprüft, wie alt der Geschädigte ist und wie viele Tage er mit der Beeinträchtigung statistisch gesehen noch leben muss, um die Höhe des Schmerzendgeldes zu ermitteln
Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist der Beweis für die Schuld des Verursachers durch den Geschädigten. Es muss außerdem nachgewiesen sein, dass die Verletzung Folge des Schadenereignisses ist. Hierfür sollte ein Anwalt hinzugesogen werden, da eine detaillierte Dokumentation und Beweisführung erforderlich ist, die einem Laien Probleme bereiten kann. Die Kosten hierfür trägt die Gegenseite, wenn der Schmerzensgeldanspruch durchgesetzt wurde.
Die Privat-, Tierhalter- oder KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung eines Schmerzensgeldes, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung zu verantworten hat, diese also gerechtfertigt sind, und nicht vorsätzlich gehandelt wurde (Straftat). Dieses tritt z.B. bei einem Autounfall (KFZ-Haftpflicht) oder auch bei einem Fahrradunfall (Privathaftpflicht) in Kraft. Auch andere Missgeschicke, z.B. beim Sport können eine Zahlung von Schmerzensgeld durch die Versicherung nach sich ziehen. Auch bei Verletzungen einer Person durch ein Tier, z.B. einen Hund oder ein Pferd, sind Schmerzensgeldforderungen an den Halter des Tieres zu erwarten.
Ist einer Person durch Vorsatz im Rahmen einer Straftat ein körperlicher Schaden entstanden, ist das gerichtlich festgelegte Schmerzensgeld durch den Verursacher selbst zu zahlen. Dieses fällt in der Regel höher aus als das im Rahmen einer fahrlässigen Tat zugesprochene Schmerzensgeld.
Wann wird ein Schmerzensgeld gezahlt?
Wann Schmerzensgeld zu zahlen ist, bemisst sich entsprechend der Zeitspanne, innerhalb derer die notwendigen Ermittlungen stattfinden. Erst wenn die Ermittlung abgeschlossen sind, kann die Forderung fällig werden. Beim Schmerzensgeld darf die Dauer der Auszahlung nicht weiter hinausgezögert werden.
Wie lange dauert es, bis Schmerzensgeld gezahlt wird?
Wie lange es genau dauert, bis die Auszahlung des Schmerzensgeldes erfolgt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kann durchaus sein, dass die Auszahlung bei schwereren Verletzungen mehrere Monate bis hin zu Jahren (Gerichtsurteil) dauert. Bei einfacheren Verletzungen und unstrittigen Fällen erfolgt die Auszahlung in der Regel mit der Regulierung des gesamten entstandenen Schadens. Gerade bei leichten Auffahrunfällen, die ein HWS-Syndrom zur Folge haben, erfolgt eine Auszahlung meistens schnell.
Wie lange muss eine Anspruchsteller auf die Leistung des Schmerzensgeldes warten?
Wenn ein Anspruchsteller, der ein Schmerzensgeld wegen erlittener Verletzungen fordert, muss sich oft gedulden, bis die Leistungspflicht gegen einen Dritten durch dessen Versicherung tatsächlich durchgesetzt werden kann. Bei der Durchsetzung der Ansprüche kann eine anwaltliche Vertretung helfen, die Ansprüche zeitnah durchzusetzen.
Betroffene sollten allerdings keine voreiligen Maßnahmen ergreifen, denn der Versicherer benötigt ein zur Prüfung der Ansprüche Zeit. Vier bis sechs Wochen sollten dem Versicherer gewährt werden, um den immateriellen Schaden hinsichtlich der Grundlage und der geforderten Höhe zu prüfen.
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