Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung zur eigentlich im Darlehensvertrag vereinbarten Tilgung, die in einer Summe erbracht wird.
Bei Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibung und fest vereinbarter Tilgung (i.d.R. anfänglich 2% oder 3%) ist normalerweise eine Sondertilgung nicht machbar, es sei denn, dass schon bei Vertragsabschluss die Option einer Sondertilgung festgelegt wurde.
Bei variabel verzinsten Darlehen kann man i.d.R. unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zusätzliche (Sonder-)Tilgungen leisten.
Jederzeit können Sondertilgungen bei Bauspardarlehen geleistet werden.
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