Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer geringen Todesfallsumme. Diese Summe dient dem Verstorbenen dazu nach seinem Ableben eine angemessene Beerdigung sicherzustellen und Hinterbliebene mit den Kosten nicht zu belasten. Es wird über einen festen Zeitraum regelmäßig ein kleinerer Betrag eingezahlt. Die Vertragsgestaltung in den Sterbegeldversicherungen variieren von Beitragszahlungen bis zum 65. beziehungsweise bis zum 85. Lebensjahr oder ein Leben lang. Es kann auch eine feste Beitragszahlungsdauer (meist bis zu 25 Jahren) vertraglich vereinbart sein. Während der Vertragslaufzeit kann sich die Versicherungssumme durch eine Überschussbeteiligung erhöhen.
Todesfallleistung
Die Todesfallleistung ist die Summe in der Sterbegeldversicherung, die an die bezugsberechtigte Person im Versicherungsfall ausgezahlt wird. Der Versicherte entscheidet im Vorfeld, wer das Geld nach seinem Ableben erhält und lässt es vom Versicherer im Vertrag festhalten. Der Versicherte kann beim Vertragsabschluss über die Höhe der Versicherungssumme selbst entscheiden. Die Summe liegt meist zwischen 1.000 und 20.000 Euro. Bei einigen Sterbegeldversicherungen besteht jedoch eine Wartezeit. Das heißt, dass die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Wartezeit auszahlt. Bei einem Unfalltod hingegen zahlen die Versicherer den Gesamtbetrag an den Bezugsberechtigten. Zudem kann die auszubezahlende Summe höher ausfallen, wenn Überschüsse erwirtschaftet werden und ein Todesfallbonus vereinbart wurde.
Unfalltod
Verstirbt eine Person durch oder infolge eines Unfalls, wird dies als Unfalltod bezeichnet. In der Sterbegeldversicherung ist in der Regel auch der Unfalltod versichert. Im Versicherungsvertrag findet sich meist folgende Definition eines Unfallgeschehens: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig verstirbt. In der Regel zahlen auch Sterbegeldversicherungen mit einer Wartezeit nach einem Unfalltod die vollständige Todesfallleistung (Versicherungssumme) an die bezugsberechtigte Person aus.
Manche Versicherer zahlen bei Tod infolge eines Unfalls sogar die doppelte Leistung aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Leistungsanspruchs oftmals an das Alter der versicherten Person gekoppelt ist. Andere Assekuranzen wiederum bieten zusätzliche Unfalltod-Leistungen an, die in den Versicherungsschutz integriert werden können. Auch hier sollten die entsprechenden Vertragsklauseln genau geprüft werden. So besteht oftmals ein geringerer Leistungsanspruch, wenn körperliche Gebrechen oder Krankheiten bei einem tödlichen Unfallereignis mitgewirkt haben. Um problemlos die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erhalten, muss ein eingetretener Unfalltod binnen 48 Stunden dem Versicherer gemeldet werden.
Versicherte Person
Als „versicherte Person“ wird eine Person bezeichnet, die durch einen Versicherungsvertrag einen bestimmten Versicherungsschutz genießt. Dieser Terminus muss unterschieden werden vom Begriff des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmer und „versicherte Person“ können -müssen aber nicht – identisch sein. Der Versicherungsnehmer kann als Vertragsherr einen Versicherungsschutz für sich selbst oder eine dritte Person abschließen.
Er ist jedoch stets dafür verantwortlich, dass die Vertragspflichten (zum Beispiel die Beitragszahlung) eingehalten werden. Schließt er für sich selbst und andere Personen eine Police ab, werden diese Personen meist als „mitversicherte Personen“ bezeichnet. Bei der Sterbegeldversicherung fallen in der Regel versicherte Person und Versicherungsnehmer zusammen.
Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer wird die Vertragspartei bezeichnet, die einen Versicherungsvertrag abschließt und daraufhin in den meisten Fällen einen bestimmten Versicherungsschutz genießt. In diesem Zusammenhang ist auch oft vom Vertragsherrn die Rede, da er die vertraglichen Pflichten (zum Beispiel die Beitragszahlung) einhalten muss. Der Versicherungsnehmer ist jedoch zu unterscheiden von der versicherten Person.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag beziehungsweise -schutz nicht für sich selbst, sondern für eine oder mehrere Personen abschließt. Vereinbart er eine Police sowohl für sich selbst als auch für andere Personen, werden diese Personen auch als „mitversicherte Personen“ bezeichnet.
Bei der Sterbegeldversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel identisch mit der versicherten Person. Bei dieser Art von Risikoversicherung wird das Todesfallrisiko einer Person versichert. Tritt der Versicherungsfall ein (Tod der versicherten Person), erhält die bezugsberechtigte Person die vereinbarte Todesfallleistung (Versicherungssumme).
Gesundheitsprüfung
Viele Versicherer bieten die Sterbegeldversicherung auch ohne Gesundheitsfragen an und ermöglichen so die Absicherung im Todesfall. Diese Variante der Sterbegeldversicherung ist für Menschen mit Vorerkrankungen oft die einzige und beste Lösung zur finanziellen Absicherung des Todes.
Wer sich gegen die Gesundheitsprüfung entscheidet, muss die Wartezeit berücksichtigen. In diesem Fall wird bei einem Todesfall die anteilige Versicherungssumme an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Der Verbraucher hat auch die Möglichkeit, sich bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung gegen die Wartezeit zu entscheiden, jedoch wird bei dieser Variante meist die Gesundheitsprüfung in Form einer Erklärung mit Ausschlusskrankheiten durchgeführt.
Bei den Wartezeiten gibt es große Unterschiede bei den Gesellschaften. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Jahren. Viele Gesellschaften haben aber mittlerweile kürzere Wartezeiten oder
bieten die Sterbeversicherung mit Gesundheitsfragen an, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
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