Was ist die Veranstaltungsausfallversicherung?
Die Veranstaltungsausfallversicherung zählt zum Bereich der Schaden-, Transport- und Veranstaltungsversicherung. Sie sorgt dafür, dass der Veranstalter bei den von ihm organisierten Events gegen eventuell entstehende finanzielle Schäden abgesichert ist. Die Veranstaltungsausfallversicherung sichert den Veranstalter im Falle des Ausfalls, des Abbruches, einer Änderung oder auch Verschiebung des Events / der Veranstaltung ab. Sie kann sowohl für kleinere als auch für Großveranstaltungen vom Veranstalter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz wird allerdings am ehesten für Konzerte, Festivals und Sportveranstaltungen in Anspruch genommen, damit dem Veranstalter keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn ein Schaden (ein Ausfall, eine Änderung) eintritt.
Was sichert die Veranstaltungsausfallversicherung ab?
Die meisten Versicherungsanbieter separieren die Veranstaltungsversicherung in zwei Teile, die unterschiedliche Bedingungen involvieren:
Formblatt A betrifft die Schadensregulierung bei Veranstaltungen. Der Versicherer sorgt dafür, dass der Veranstalter gegen finanzielle Schäden abgesichert ist, die durch externe Einflüsse entstehen: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Veranstaltung wegen extremer Wetterverhältnisse, behördlicher Verfügungen oder durch Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte abgesagt, verändert, verschoben oder abgebrochen werden muss. Ein Wegbleiben der Künstler oder Redner wird im Formblatt A nicht berücksichtigt. Auch das Wegbleiben von Publikum oder ein Ausfall durch eine zu geringe Zuschauerzahl wird durch die Veranstaltungsausfallversicherung nicht abgesichert.
Das Formblatt B sichert im Gegensatz zu Formblatt A den Veranstalter ab, wenn ein Künstler (Musiker, Redner, Comedian etc.) nicht auftreten kann, da er beispielsweise verstorben ist, einen Unfall hatte oder auch wegen Krankheit nicht auf der Veranstaltung erscheinen kann. Muss die Veranstaltung deshalb verschoben, abgesagt, verändert oder auch abgebrochen werden, greift der Versicherungsschutz der Veranstaltungsausfallversicherung. Grundsätzlich ist alles abgesichert, was nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegt und nicht durch ihn zu vertreten ist.
Was ist in der Veranstaltungsausfallversicherung nicht versichert?
Alkohol- oder Drogenkonsum sowie bereits bekannte Erkrankungen und Stimmungsschwankungen des Künstlers fallen nicht unter die Veranstaltungsausfallversicherung und werden vom Versicherer nicht übernommen. Auch Kriegszustände oder innere Unruhen sowie grober Vorsatz sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
Das Formblatt B kann durch eine zusätzliche Klausel erweitert werden, die den Veranstalter im gesonderten Fall eines Nicht-Auftrittes (zum Beispiel, wenn der Künstler aufgrund eines Flugausfalles nicht zu der Veranstaltung kommen kann) vor den finanziellen Schäden absichert.
Zusätzlich bietet die Veranstaltungsausfallversicherung auch bei
– entzogenen Sponsorengeldern (wenn die Veranstaltung nicht stattfindet)
– Gagen für Künstler und Gehältern für Mitarbeiter
– Vorauslagen und Vorbereitungen
– Auslagen für nicht stattfindende Gewinnspiele
Versicherungsschutz.
Die genaue Definition und die konkreten Leistungen sind vom Versicherer abhängig.
Wie berechnet sich die Leistung bei der Veranstaltungsausfallversicherung?
Die Ersatzleistung der Veranstaltungsausfallversicherung berechnet sich aus dem Nettoverlust. Dieser beinhaltet die aufgewendeten Kosten, den Gewinnausfall als auch die Schadenminderungskosten sowie weitere mögliche Aufwendungen, die dem Veranstalter entstanden sind.
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