Der Begriff verbunden Versicherung beschreibt das mehrerer Gefahren, die ansonsten auch in gesonderten Versicherungsverträgen gedeckt werden können, in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und auf der Grundlage eines Versicherungsantrags zusammengeführt sind.
Im Gegensatz zur gebündelten Versicherung handelt es sich bei der kombinierten oder auch verbundenen Versicherung um eine Versicherung, die mehrere verschiedene und ursprünglich selbstständige Einzelversicherungen zusammenfasst. Auch hier wird nur ein Versicherungsschein ausgestellt, es handelt sich aber auch nur um einen Versicherungsvertrag, für den einheitliche Versicherungsbedingungen und ein Gesamtbeitrag gelten.
Ein Beispiel für eine kombinierte Versicherung sind die verbundene Hausratversicherung, welche die Feuerversicherung, die Einbruchdiebstahlversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung beinhaltet.
Im Bereich der Industrieversicherungen sind Multi-Risks-Deckungen als verbundene / kombinierte Versicherungen aufgebaut.
Die verbundenen Versicherungen stellt rechtlich gesehen einen Vertrag dar und kann daher nur in einem Versicherungsschein dokumentiert werden. Die Kündigung ist immer auf den Gesamtvertrag und nicht nur einzelne Risiken beschränkt.
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