Als versicherte Person wird die Person bezeichnet, auf deren Person oder Sachen sich der Versicherungsschutz erstreckt.
Versicherungsverträge können in unterschiedlicher Form den Versicherungsnehmer selbst oder aber dritte Personen einbeziehen und begünstigen. Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann in seinem Namen für einen anderen (versicherte Person) einen Versicherungsvertrag abschließen.
Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler. Im zweiten Fall liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor. Der Versicherungsnehmer ist ungleich der versicherten Person, zahlt aber die Beiträge (Vertrag für fremde Rechnung).
Die versicherte Person kann sowohl der Versicherungsnehmer selbst oder aber auch eine dritte begünstigte natürliche oder juristische Person sein.
Festgelegt wird die versicherte Person durch den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss. Im Gegensatz zum Versicherungsnehmer hat die versicherte Person keine vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. die Beitragszahlung.
Verträge, in denen die versicherte Person vom Versicherungsnehmer abweichen kann, sind z.B. die Unfallversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Privathaftpflichtversicherung oder die Krankenversicherung. Hier sind häufig neben dem Versicherungsnehmer weitere versicherte Personen, meist Familienmitglieder, im Vertrag aufgeführt. Auch im Bereich der Lebensversicherung kann die versicherte Person vom Versicherungsnehmer abweichen. Gerade bei nicht verheirateten Paaren kann dies aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein.
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