Als Versicherungsfall wird das Schadenereignis bezeichnet, das die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht des Versicherers auslöst. Der Versicherungsfall ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und kann auch als Schaden- oder Leistungsfall bezeichnet werden.
Die Voraussetzung für das Erbringen von Leistungen im durch den Versicherer ist ein Versicherungsfall, d.h. das versicherte Risiko hat sich tatsächlich verwirklich. Der Versicherungsfall muss vom Versicherten gemeldet und belegt bzw. nachgewiesen werden. Die Höhe und Art der Entschädigung ergibt sich aus den zuvor vertraglich festgelegten Bedingungen.
Beispiele für Versicherungsfälle:
- Hausratversicherung – Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen von versicherten Sachen durch versicherte Gefahren
- Wohngebäudeversicherung – Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Objektes durch versicherte Gefahren
- Haftpflichtversicherung – Schädigung einer anderen Person oder deren Eigentum
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