Als Versicherungsnehmer wird der Vertragspartner des Versicherers bezeichnet, der den Versicherungsschutz nimmt und den Versicherungsbeitrag schuldet. Er ist somit der Käufer des Versicherungsschutzes.
Es kann sich beim Versicherungsnehmer um eine natürliche Person (Mensch) oder aber auch juristische Person (Körperschaften, Vereine, Gesellschaften) handeln.
Folgendes gilt soweit nicht anders vertraglich vereinbart für den Versicherungsnehmer:
- Der Versicherungsnehme ist verpflichtet, den Versicherungsbeitrag zu zahlen
- Der Versicherungsnehme ist durch die versicherte Gefahr betroffen
- Er ist regelmäßig die versicherte Person
- Er ist berechtigt, die Versicherungsleistungen zu erhalten oder Ansprüche eines Dritten hiermit auszugleichen (Haftpflicht)
- Er ist berechtigt, den Vertrag zu ändern, zu kündigen oder zu verlängern
- Er ist verpflichtet, die Obliegenheiten einzuhalten
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