Als Versicherungsort wird in der Sachversicherung der räumliche Geltungsbereich definiert, für den Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsort ist z.B. im Rahmen der Hausratversicherung die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung (Räume in einem festen Gebäude) oder im Bereich der Wohngebäudeversicherung das Grundstück, auf dem sich das versicherte Gebäude des Versicherungsnehmers befindet.
Eine Ausweitung des versicherten Ortes kann in der Hausratversicherung über Zusätze vertraglich vereinbart werden, so dass z.B. auch in Hotel- und Krankenzimmern, bei Aufbruch von Kraftfahrzeugen besteht oder in der Studentenwohnung der Kinder Versicherungsschutz besteht.
Weitere Informationen
Versicherungen für PrivatkundenVersicherungen für Firmenkunden
Versicherungen für den öffentlichen Dienst