Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht bezeichnet die gesetzlich verankerte Verpflichtung, eine Versicherung abzuschließen bzw. einen gestellten Antrag anzunehmen. Diese gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer (Kontrahierungszwang).

In folgenden Bereichen kommt die Versicherungspflicht zum Tragen:

  • In weiten Bereichen der Sozialversicherung (Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
  • KFZ- und Luftfahrthaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Arzneimittelhersteller, Betreiber von Kernenergieanlage, Inhaber besonders umweltgefährdender Anlagen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare oder Schornsteinfeger

In Deutschland gilt laut Grundgesetz das Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Einschränkung dieser Freiheit ohne Rücksicht auf den Willen des Einzelnen ist in o.g. Fällen (nicht Sozialversicherung) mit dem Schutz Dritter begründet.


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