Der Versicherungsschein wird auch Versicherungspolice genannt und bezeichnet eine Beweisurkunde, die dem Versicherungsnehmer ausgehändigt wird. Dieser hat ein Anrecht auf die Ausstellung dieses Dokuments.
Enthalten sind im Versicherungsschein der Versicherungsvertrag sowie die Versicherungsbedingungen.
Folgende Angaben sind im Versicherungsschein – je nach Vertragsart – aufgeführt:
- Versicherungsnehmer
- Versicherte Person
- Versicherungsart
- Versicherungsnummer
- Bedingungen des Versicherungsschutzes
- Versicherungssumme
- Versicherungswert
- Versicherungsprämie
- Versicherungsbeginn
- Vereinbarte Laufzeit
- Bezugsrecht
- Verpfändung oder Abtretung zugunsten Dritter
- Versicherer
- Widerrufsbelehrung
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