Die vorläufige Deckung bezeichnet die Deckung, die der Versicherer gewährt noch bevor der Vertrag zustande gekommen und die erste Prämie gezahlt ist.
Es gilt sofortiger Versicherungsschutz, ein deckungsfreier Zeitraum wird überbrückt. Der Versicherungsschutz hängt nicht von einer Prämienzahlung ab.
Für die vorläufige Deckung ist eine Deckungszusage des Versicherers erforderlich. Hierdurch entsteht ein Vorvertrag, der mit dem Abschluss des endgültigen Versicherungsvertrages erlischt.
Ein gesonderter Beitrag wird für die vorläufige Deckung nur erhoben, wenn im Anschluss kein Versicherungsvertrag zustande kommt. Kommt ein Vertrag zustande, stundet der Versicherer die Prämienzahlung bis zur Antragsannahme.
Erteilt werden kann die vorläufige Deckung, wenn sich Versicherer und Versicherungsnehmer weitgehend über den Vertrag geeinigt haben, der endgültige Vertragsabschluss aber noch Zeit in Anspruch nimmt. Häufig ist dieses der Fall beim Kauf eines Kraftfahrzeuges, das ab dem Zeitpunkt der Zulassung schon den vollen Versicherungsschutz erhalten soll.
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