Die Wiederinkraftsetzung bezeichnet das Aufleben eines Versicherungsvertrages zu alten Konditionen nachdem dieser vorab nach mehreren Mahnungen durch den Versicherer auf Grund ausbleibender Prämienzahlung gekündigt wurde.
Es handelt sich hierbei um eine Reaktivierung. Aus rechtlicher Sicht wird aber ein neuer Vertrag abgeschossen.
Möchte der Versicherungsnehmer den Vertrag fortführen, kann dieser unter Einhalten einer gesetzten Frist nach erfolgter Beitragszahlung wieder in Kraft gesetzt werden.
Eine Wiederinkraftsetzung kann auch erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung beitragsfrei gestellt hat, also für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge zahlt, und sich dann zur Wiederaufnahme der Zahlung entscheidet. Je nach Art der Versicherung und Dauer der beitragsfreien Zeit ist die Wiederinkraftsetzung aber unter Umständen an bestimmte Bedingungen, wie z.B. eine erneute Gesundheitsprüfung, gebunden.
Im Bereich der Krankenversicherung ist die Wiederinkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten möglich, wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand.
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